Nutzungsbedingungen
PV24exclusiv Solaranlagen
§ 1 Anwendungsbereich
Nachfolgende Nutzungsbedingungen der Limes GmbH (nachfolgend Betreiber) gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen für die Registrierung und Nutzung der Plattform „PV24exclusiv Solaranlagen“. Auf der Plattform können Interessenten (nachfolgend: Investoren) eine Vielzahl von Objekten besichtigen, die sich für den Erwerb, Betrieb und/ oder die Nutzung von Photovoltaikanlagen eignen. Die Objekte können hierfür durch verschiedene Eigentümer/ Berechtigte (nachfolgend: Anbieter) auf der Plattform veröffentlicht werden.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) Die Limes GmbH als Betreiber der Plattform veröffentlicht auf der Plattform Objekte für den Erwerb, die Nutzung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen für interessierte Investoren. Zugleich bietet die Limes GmbH den Anbietern eine Plattform zur Vermarktung ihrer Grundstücke und Immobilien zum Zwecke der Nutzung von Photovoltaikanlagen. Dieses Leistungsangebot erfolgt unentgeltlich und wird ausschließlich für vollgeschäftsfähigen Personen zur Verfügung gestellt.
(2) Durch die Nutzung der Plattform kommt es nicht unmittelbar zum Abschluss von Kauf-, Nutzungs-, Pacht- oder ähnlichen verpflichtenden Verträge zwischen den Anbietern und den Interessenten. Insbesondere werden die Objekte nicht im Sinne eines verbindlichen Angebotes für den Interessenten inseriert. Jegliche entgeltlichen Verträge werden über gesonderte Vereinbarungen mit der Limes GmbH abgeschlossen.
(3) Nach Registrierung auf der Plattform werden dem Interessenten Unterlagen und Informationen zu den Objekten auf Anfrage über die Limes GmbH zur Verfügung gestellt. Die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen liegt bei den Anbietern.
(4) Eine durchgehende ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform kann von der Limes GmbH, insbesondere bei notwendigen Wartungsarbeiten oder technischen Störungen nicht gewährleistet werden.
§ 3 Pflichten der Anbieter
(1) Die Anbieter verpflichten sich, im Rahmen der Registrierung ihre persönlichen Daten zur Identifizierung mitzuteilen. Die Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verwendet, gespeichert und wieder gelöscht, sofern sie zum Zwecke der weiteren Vermarktung nicht mehr benötigt werden.
(2) Die Anbieter verpflichten sich, die notwendigen Informationen über das jeweilige Objekt und dessen Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Anbieter sind für die übermittelten Inhalte und deren Richtigkeit verantwortlich und stehen für ihre Angaben entsprechend ein bzw. stellen die Limes GmbH im Regressfall aufgrund fehlerhaft übermittelter Informationen von der Haftung frei.
(3) Die Anbieter berechtigen den Betreiber, die Informationen nach Absatz (2) zum Zwecke der Vermarktung zu veröffentlichen und an die Investoren weiterzuleiten.
(4) Die Zurverfügungstellung der Daten und Informationen und die Einräumung eines diesbezüglichen Nutzungsrechts stellen ein Angebot des Anbieters gegenüber Limes auf Einstellung des Objektes dar. Nach Prüfung der Unterlagen ist Limes berechtigt, dieses Angebot anzunehmen. Eine Annahmepflicht seitens Limes besteht nicht, auch nicht durch Registrierung.
§ 4 Pflichten der Investoren
(1) Die Investoren verpflichten sich, im Rahmen der Registrierung ihre persönlichen Daten zur Identifizierung mitzuteilen. Die Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verwendet, gespeichert und wieder gelöscht, sofern sie zum Zwecke der weiteren Vermarktung nicht mehr benötigt werden.
(2) Die Investoren verpflichten sich, keinen direkten Kontakt mit den Anbietern im Sinne des Nutzungszwecks der Plattform aufzunehmen.
(3) Die Investoren verpflichten sich, die aus der Nutzung der Plattform gewonnenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Limes GmbH haftet grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Limes GmbH
(4) Die Limes GmbH übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten grundsätzlich keine Gewährleistung, soweit sich aus vorstehenden Absätzen nicht etwas anderes ergibt.
§ 6 Alleinvermarktungsrecht & Vertragsstrafe
(1) Der Anbieter räumt der Limes GmbH ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Objektes ein Alleinvermarktungsrecht für die nächsten sechs Monate ein.
(2) Treten Anbieter und Investor aufgrund der Nutzung der Plattform selbstständig in Kontakt und schließen ohne die Mitwirkung der Limes GmbH entgegen dem eingeräumten Alleinvermarktungsrecht einen Kaufvertrag ab, so schulden beide Parteien der Limes GmbH jeweils eine Vertragsstrafe iHv. 5% des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises für deren entgangenen Gewinn. Der Limes bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines höheren Schadens nachzuweisen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so vereinbaren die Parteien, stattdessen eine neue wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regelung möglichst nahekommt
(2) Soweit diese AGB keine Regelungen enthält, gelten im Übrigen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Nutzung dieser Plattform sowie Folgestreitigkeiten ist – sofern gesetzlich zulässig – Würzburg.